Mietbedingungen
- Die Mindestmietzeit liegt je nach Saison zwischen 2 und 3 Nächten,
- Eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises ist innerhalb 7 Tage nach Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Sollte die Anzahlung nicht eingehen, kann die Buchung storniert werden.
- Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen und wegräumen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer. Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung vom Vermieter oder einem Beauftragten besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung, ist für eine Generalreinigung 50,00€ zusätzlich zu zahlen.
- Die Ferienunterkunft und das dazugehörige Grundstück dürfen maximal mit der Anzahl von Personen bewohnt werden, welche in der Beschreibung der Ferienunterkunft sowie auf der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter.
- Die Ferienunterkunft wird als Nichtraucher-Ferienunterkunft vermietet. Das Rauchen ist in der Ferienunterkunft nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden die Kosten für die Grundreinigung sowie eventuell anfallender Umsatzausfälle dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter für die entstandenen Kosten. Bitte stecken Sie den Schlüssel bei Mietende nicht von innen in die Haustür, sondern legen ihn in die Wohnung. Ansonsten muss auch hier ein Schlüsseldienst gerufen werden, dessen Kosten der Mieter trägt.
- In den Ferienwohnungen sind kleine Hunde auf Anfrage erlaubt. Wir berechnen pro Hund eine Pauschale von 20,00€.
- Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung (nach Voranmeldung) bei Bedarf zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
Buchungsabwicklung
- Im Allgemeinen ist die Anzahlung i.H.v. 20% sofort bei Buchung fällig, die Restzahlung spätestens 7 Tage vor Reiseantritt. Bei Buchungen ab 10 Tagen vor Reisebeginn ist sofort der gesamte Mietbetrag zu zahlen. Einzelheiten zu den Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
- Die Bezahlung der Ferienunterkunft erfolgt per Banküberweisung
- Werden fällige Zahlungen nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht oder nicht vollständig geleistet, kann der Vermieter vom jeweiligen Vertrag zurücktreten. Der Vermieter kann bei Rücktritt als Entschädigung Rücktrittsgebühren verlangen.
Vertragsänderungen (Stornierung)
- Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
- Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenlos
- innerhalb 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises
- innerhalb 7 Tage vor Mietbeginn 100% des Gesamtpreises.
Bei Buchungen über booking.com gelten die Stornierungsbedingungen des gebuchten Tarifs. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Infos von booking.com - Bei Rücktritt von der Buchung bemüht sich der Vermieter um eine anderweitige Vermittlung der Ferienunterkunft. Dem Kunden entsteht lediglich eine Stornogebühr von 50 Euro, wenn es gelingt, die Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten. Sollte der Kunde einen Ersatzmieter stellen, muss uns der Kunde diese Änderung mindestens 72 Stunden vor dem Reisebeginn mitteilen; die Stornogebühr entfällt dann.
Pflichten des Mieters
- Dem Mieter obliegt die Pflicht, die Buchungsbestätigung zu prüfen und dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Tag nach Zusendung, über Fehler oder Abweichungen zu informieren. Nicht angezeigte Fehler beziehungsweise Abweichungen gelten als akzeptiert.
- Der Mieter muss sich beim Einzug in die Ferienunterkunft selbst gründlich vom ordnungsgemäßen Zustand der Ferienunterkunft überzeugen. Bei etwaigen Beanstandungen ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
- Die gründliche Endreinigung übernimmt der Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Wird dies versäumt, so dass der Anbieter selbst dafür sorgen muss, bevor ein neuer Feriengast eintrifft, werden dem Kunden die Kosten für den erhöhten Reinigungsaufwand nachträglich in Rechnung gestellt.
- Sofern der Gast vor Ende der vereinbarten Mietzeit abreist, erfolgt keine Erstattung der bereits für den Mietzeitraum gezahlten Miete.
- Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.
- Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.)
- Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
- Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
- Insbesondere sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden